Am Freitag, dem 21. September 2018, fand im Landtag eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Schule und Sport zum „Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ statt. Der Sächsische Schulleitungsverband, vertreten durch Steffen Wurm, konnte dort seine Einschätzung zur Wirksamkeit des Artikelgesetztes abgeben.
Er machte darauf aufmerksam, dass besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung der an Schulen wirksamen Verantwortungsstruktur, das Gesetzt nach Sicht des Sächsischen Schulleitungsverbandes deutliche Defizite aufweist. Seit Jahrzehnten steigt die Zahl der von Schulleitungen zu tragenden Aufgaben permanent an. Allein in den letzten Jahren war die Arbeitsverdichtung enorm. Exemplarisch einige Aufgaben, welche zum Aufgabenportfolio on Top kamen:
- Durch Aufnahme von deutlich mehr Schülern mit Migrationshintergrund stiegen nicht nur die Anforderungen an Schulen mit VKA-Klassen, sondern auch an die Schulen, welche Schüler in Phase DaZ II zur Teilintegration aufnehmen mussten, weil an den VKA-Schulen kein Platz in den Regelklassen war.
- Schulleiter tragen die Verantwortung für die Lehrerausbildung in gestiegenem Maße. Der Ausbildungsaufwand für Seiteneinsteiger ist viel höher. An Schulen mit einem Anteil von SES von 25 bis über 50% ist er anforderungsgerecht nicht leistbar.
- Zur ohnehin schon schwierigen Integration von Schülern mit Förderbedarf kommt mit dem neuen Schulgesetz die Inklusion. Die meisten Schulen können die dafür nötigen Voraussetzungen nicht erbringen.
Diese Steigerung der Verantwortung würdigt das Artikelgesetz nicht im gebotenen Maß. Seit 1992 erfolgte zum Beispiel keine Anpassung der Schulbezogenen Anrechnungsstunden an die Steigerung der Aufgabendichte.
Ebenso wenig findet dies Reflexion in der durch das Gesetz angestrebten Ämterstruktur. Nach Sicht des Sächsischen Schulleitungsverbandes ist das Abstandsgebot verletzt. Diese Einschätzung wurde auch von weiteren Sachverständigen, wie Prof. Ungerer vom Landesbildungsrat oder Rechtsanwalt Neie geteilt. Wird die Struktur entsprechend des vorliegenden Entwurfes umgesetzt, wird es nach Einschätzung von Rechtsanwalt Neie möglich, dass ein Fachberater finanziell besser gestellt ist als ein Schulleiter.
Steffen Wurm wies auf eine weitere, nicht begründbare Ungleichbehandlung hin. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Lehrer sofort in eine höhere Entgeldstufe eingruppiert werden können, Schulleiter aber erst nach Absolvierung einer Wartefrist. Deshalb lautet die eindeutige Forderung des Sächsischen Schulleitungsverbandes Schulleiter sofort mit dem 01.01.2019, ohne Beurteilungsverfahren und Wartefrist in das jeweilige Beförderungsamt zu heben.
Nahezu Einigkeit herrschte bei den Sachverständigen, dass man mit einem Verbeamtungsangebot an Lehrer auf den aktuellen Lehrermangel reagieren darf und kann. Es bleibt jedoch die Frage, warum durch die Absenkung des Höchsteintrittsalters nur eine Minderheit profitieren soll. Die übergroße Mehrheit der Lehrer wird nach Einschätzung der meisten Sachverständigen nicht nur die Nettolohndifferenz als Gerechtigkeitslücke empfinden. Der Sächsische Schulleitungsverband weist darauf hin, dass dieser Effekt auf Schulleiter in besonderer Ausprägung wirkt. Seit Jahren arbeiten in Sachsen angestellte Schulleiter für ein Nettoentgeld, welches im Wesentlichen dem eines angestellten Lehrers entspricht. Das wird durch das vorliegende Gesetz nicht abgestellt.